Jugendbegleiter

Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden AGs angeboten, deren Leitung teilweise Schüler, Eltern und Vereinsmitglieder übernehmen. Sofern sie keine anderweitige Zahlung für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten, kann über eine Entschädigung über das Jugendbegleiterprogramm nachgedacht werden.

Die Entscheidung darüber und über die Höhe der Entschädigung trifft der Verantwortliche der Schule. Zusätzliche Voraussetzung: die AG findet mit mehr als 8 Schülern statt. Die Beantwortung der steuerrechtlichen Frage liegt im Verantwortungsbereich der Jugendbegleiter.

Formulare für die bestehenden Jugendbegleiter: