Informationen und Richtlinien für das Entschuldigen von Fehlzeiten
Bis zum zweiten Fehltag …
… müssen die Erziehungsberechtigten / bei über 18-jährigen der volljährige Schüler selbst eine telefonische oder elektronische Entschuldigung vornehmen.
Natürlich kann in diesem Zeitraum statt der telefonischen oder elektronischen Entschuldigung bereits eine schriftliche Entschuldigung (mit Unterschrift) vorgelegt werden.
Bis zum dritten Tag nach Krankmeldung …
Eine schriftliche Entschuldigung muss dann unbedingt am dritten Kalendertag (es zählen alle Tage, auch Wochenenden und Feiertage) nach der telefonischen Entschuldigung nachgereicht werden. In den Klassen 5-10 kann die schriftliche Entschuldigung über den Schulplaner, in der Kursstufe muss sie über das Fehlzeitenblatt erfolgen.
Wer vorzeitig wegen Krankheit den Unterricht verlassen muss, meldet sich persönlich im Sekretariat und beim Versäumnis einer Klassenarbeit auch bei der Fachlehrkraft ab.
Beurlaubungen
Sie können in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden (z.B. für die Wahrnehmung von außerschulischen Bildungsangeboten, die Berufsorientierung, sportliche Wettkämpfe und Lehrgänge sowie Familienangelegenheiten im engsten Familienkreis). Die Beurlaubung wird immer vorab schriftlich und formlos beantragt:
- Beurlaubung Einzelstunden beim Fachlehrer
- bis zu zwei Schultage beim Klassenlehrer
- mehr als zwei Schultage beim der Schulleitung
- Beurlaubung direkt vor oder nach Ferien bei der Schulleitung
Unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten
Liegt die schriftliche Entschuldigung nicht fristgerecht vor, muss die Lehrkraft eine versäumte Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“ (6) bewerten. Dies schreibt die Notenbildungsverordnung verpflichtend vor.